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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen und Lieferungen der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH.
Vom Vertragspartner allenfalls verwendete Geschäftsbedingungen sind für die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH nur dann verbindlich,
wenn sie von der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH schriftlich bestätigt werden. In diesem Fall gelten die Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners jedoch nur für jene Geschäftsfälle, für welche dies von der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH ausdrücklich bestätigt
worden ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche oder stillschweigende Nebenabreden sind ausgeschlossen.

Werden vom Vertragspartner innerhalb von 6 Tagen nach Faxübermittlung oder innerhalb von 14 Tagen ab dem Schlussbrief Datum
(= Versanddatum) keine schriftlichen Einwendungen gegen die Vertragsunterlagen erhoben, so erklärt der Vertragspartner dadurch
seine vollinhaltliche Zustimmung. Werden vom Vertragspartner in seiner Gegenbestätigung Änderungen der Vertragsbestimmungen der
Fa. Theurl Leimholzbau GmbH vorgenommen, so steht es der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH frei, die Vereinbarung als bestätigt oder
als ganz oder teilweise aufgelöst zu betrachten.

Sollten sich Teile der getroffenen Vereinbarung als nicht zutreffend oder ungültig erweisen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen davon unberührt.

II. Verladung und Lieferung

Eine Abdeckung der Ware erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Verladematerial, Markierungen und
Sonderverpackungen werden zu Tagespreisen in Rechnung gestellt. Der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH steht es frei, die vereinbarte
Liefermenge bis zu 10% zu über- bzw. unterschreiten, sowie die bestellte Ware in Teilen zu liefern und zu verrechnen. Der Käufer
ist verpflichtet, Teilleistungen der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH anzunehmen und Teilrechnungen zu begleichen.

Versand und Transport der bestellten Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung und geht auf Kosten des Käufers.

Im Falle einer von der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH nicht zu vertretenden Behinderung der Lieferung gilt die Lieferfrist bei
Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Wird bei Lieferung „auf Abruf“ vom Käufer nicht fristgerecht abgerufen, so
steht es der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH nach schriftlicher Mahnung frei, die Lieferung zum Ende der Abrufsfrist zum ab Werk-Preis
in Rechnung zu stellen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer verpflichtet sich, der Fa. Theurl Leimholzbau
GmbH all jene Schäden zu ersetzen, die dieser aus einem nicht fristgerechten Abruf erwachsen.

Bei Krieg, Unruhen, Streik, Feuer, Unwetter und anderen für die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH unvermeidbaren und unvorhersehbaren
Ereignissen, die wesentlichen Einfluss auf das Geschäft haben, ist die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH berechtigt, die Lieferung ohne
weiteres aufzuschieben, oder sofern das Hindernis länger als drei Monate andauert, bezüglich des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
zurückzutreten.

Treten Umstände auf, die berechtigten Anlass geben, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Zweifel zu ziehen, so ist die Fa. Theurl
Leimholzbau GmbH berechtigt, Werksübernahme und Zahlung vor Versand zu verlangen. Für eine allfällige Vorverlegung der Zahlung vor
dem vereinbarten Zeitpunkt werden in diesem Fall 1 % Zinsen pro Monat vergütet. Im Falle derartiger Bedenken ist der Verkäufer
auch berechtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher noch nicht beglichener Forderungen zu verlangen und von allenfalls noch
bestehenden Lieferverpflichtungen zurückzutreten.

III. Erhalt der Ware

Als Zeitpunkt des Erhaltes der Ware durch den Käufer gilt bei Bahnversand der Tagesstempel des Bestimmungsbahnhofes, bei LKW-Versand
das vom Frachtführer nachgewiesene Entladedatum. In allen Fällen hat die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH bei Lieferverzögerungen Anspruch
auf eine angemessene Nachfrist. Fixtermin ist ausgeschlossen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Käufer die gelieferte Ware jedenfalls auf seine Kosten zu entladen, sowie unverzüglich
vor schädigenden Einflüssen (Feuchtigkeit usw.) geschützt zu verwahren.

IV. Gewährleistung und andere Leistungsstörungen

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware allfällige Mängel unter Angabe der Paketnummer, Lieferdatum
und genauer Mengenangabe dem Verkäufer schriftlich und mit detaillierter Begründung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sowie bei
Vereinbarung einer Lieferung „wie besichtigt“ oder „Werksübernahme“ gilt die Lieferung als vom Käufer genehmigt und übernommen.

Allfällige Mängel berechtigen den Käufer nicht, die Entgegennahme der Ware oder die vollständige Bezahlung aufzuschieben oder zu
verweigern. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge steht es der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH frei, entweder eine Ersatz- bzw.
Ergänzungslieferung vorzunehmen, Preisminderung zu gewähren oder die Ware ersatzlos zurückzunehmen.

Ersatz- bzw. Ergänzungslieferungen werden von der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH binnen angemessener Frist erbracht.

V. Preisstellung

Sämtliche zum frei Haus Preis hinzukommende Lieferkosten sowie andere Kosten und Spesen (Grenzspesen, Verzollung, etc.) sind vom Käufer
zu tragen. Allfällige Skontobeträge sowie Provisionen werden vom ab Werk-Preis berechnet. Wird die Ware vom Käufer weiterdisponiert,
so werden darauf entstehende Mehrkosten vom Käufer getragen.

Allfällige nach Vertragsabschluss und vor Zahlung eintretende und von der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH nicht zu verantwortende
Kostenerhöhungen gehen zu Lasten des Käufers.

VI. Zahlung

Vereinbarte Zahlungsfristen, aber maximal 30 Tage, beginnen ab Fakturendatum – Versanddatum zu laufen und gelten nur dann als
eingehalten, wenn vor Ablauf der Zahlungsfrist der volle Rechnungsbetrag dem auf der Rechnung ausgewiesenen Konto der Fa. Theurl
Leimholzbau GmbH vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

Scheck- oder Wechselzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wird dies jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbart, so gilt bei
Scheck- oder Wechselzahlung die Zahlungsfrist nur dann als eingehalten, wenn vor Ablauf der Frist die unbedingte Einlösung durch
die Bank erfolgt. Anfallende Spesen bei Scheck- bzw. Wechselzahlung gehen zu Lasten des Käufers.

Die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH ist berechtigt, wahlweise in EURO oder in der Währung des Käuferlandes zu fakturieren. Die Umrechnung
erfolgt zum Tageskurs des Rechnungsdatums. Nachteile aus der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen (z.B. Kursdifferenzen)
gehen zu Lasten des Käufers.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen sind vom Käufer Verzugszinsen in der Höhe des Wiederfinanzierungszinssatzes
der EZB, erhöht um 10 Prozentpunkte, ab Fälligkeit zu bezahlen. Die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH ist berechtigt, Inkassospesen von
Euro 40,– pro Rechnungsbetrag zu verrechnen.

VII. Forderungsabtretung und Aufrechnung

Die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH ist berechtigt, alle ihre aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer entspringenden Rechte
zur Gänze oder teilweise an dritte Personen abzutreten, bzw. sämtliche ihrer aus dem Vertragsverhältnis entspringenden
Pflichten durch Dritte erfüllen zu lassen. Ebenso ist die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH berechtigt, allfällige Gegenforderungen
des Käufers mit ihren gegen den Käufer zustehenden Forderungen aufzurechnen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen gegen die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH an dritte Personen
abzutreten bzw. allfällige Gegenforderungen gegen die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH mit den der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH
aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Ansprüchen aufzurechnen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im uneingeschränkten und unbelehnbaren
Eigentum der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH. Forderungen des Käufers aus einem allfälligen Weiterverkauf der Vorbehaltsware
gehen bis zu deren vollständigen Bezahlung unmittelbar auf die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH über. Im Falle einer Weitergabe
der Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, den Erwerber von dem zugunsten der Fa. Theurl
Leimholzbau GmbH bestehenden Eigentumsvorbehalt und der Abtretung der Forderungen an die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH
zu unterrichten.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung deutlich als Eigentum der Fa. Theurl
Leimholzbau GmbH zu kennzeichnen. Im Fall eines Zahlungsverzuges des Käufers ist die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH berechtigt,
die Ware ohne Vorankündigung und Nachfristsetzung wieder abzuholen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Fa. Theurl Leimholzbau GmbH für allfällige aus dem Zahlungsverzug entstehende Nachteile
schadlos zu halten. Insbesondere haftet der Käufer für einen allfälligen Mindererlös, der sich aus einem Weiterverkauf ergibt,
sowie für alle Kosten des Rück- bzw. Weitertransportes der Ware.

Der Eigentumsvorbehalt bzw. die Forderungsabtretung besteht unabhängig davon, wo die Waren gelagert bzw. ob diese
weiterverarbeitet werden. Der Käufer ist weiters verpflichtet, die gelieferte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung von
anderen Waren getrennt zu lagern und die Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschäden zu versichern.

IX. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen der Parteien, einschließlich der aus
dem Vertrag resultierenden Wechselverbindlichkeiten, der Sitz der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH vereinbart.

Die zwischen der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH und dem Vertragspartner zustande kommenden Vertragsverhältnisse unterliegen
ausschließlich österreichischem Recht sowie den Bestimmungen der österreichischen Holzhandelsusancen.

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Fa. Theurl Leimholzbau GmbH vereinbart. Die Fa. Theurl
Leimholzbau GmbH ist jedoch berechtigt, wahlweise das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vertragspartners anzurufen.

X. Schlussbestimmung

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Liefervertrages bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle allfälliger unwirksamer Bestimmungen treten solche Bestimmungen, die mit der
jeweiligen Rechtslage vereinbar sind und dem Sinn der ursprünglich getroffenen Bestimmungen möglichst nahe kommen.